Informationen

gesetzliche Krankenkasse

Jede schwangere Frau kann zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft Kontakt zu einer Hebamme aufnehmen, ohne dafür eine Überweisung vom Arzt zu benötigen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für bis zu zwei Leistungen pro Tag im Frühwochenbett (in den ersten 10 Tagen nach der Geburt) und für bis zu 16 Leistungen im Spätwochenbett (ab dem 11. Tag nach der Geburt). Als Leistung gilt ein Hausbesuch von bis zu 30 Minuten oder eine Beratung per Kommunikationsmedium. Die Kosten sind über die Hebammengebührenordnung geregelt.

private Krankenversicherung

Die privaten Krankenkassen haben unterschiedliche Leistungsangebote, so dass privat versicherte Patientinnen die Kostenübernahme vorher mit Ihrem Versicherer abklären sollten. Die Kostenübernahme sollte am besten gleich schriftlich bestätigt werden.

individuelle Leistungen

Prophylaktische oder schmerzlindernde Anwendungen durch Akupunktur, Taping sowie Homöopathie während und nach der Schwangerschaft werden (meistens) nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kosten müssen oft privat von Ihnen finanziert werden!

Eine Übersicht über die individuellen Gesundheitsleistungen finden Sie hier.

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Mehr Informationen

Was macht eigentlich die Hebamme?

In dem Video des deutschen Hebammen Verbandes gibt es die Erklärung von bereits betreuten Müttern und Vätern. Jede Familie hat dabei eine ganz eigene Geschichte zu erzählen.

Nützliche Links

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Elternbrief LRO

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Elternbrief HRO

Erste Hilfe am Kind

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Psychatrischer Dienst

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Sandra Pegel

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Erste Hilfe am Kind

Elmenhorst

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Checklisten

Unterstützung bieten auch die beliebten Checklisten. Die Checklisten sollen Ihnen dabei helfen, alles nötige beisammen zu haben. Der Aufenthalt in der Klinik sollte genauso gut geplant werden können wie die Einrichtung und Ausstattung zu Hause.

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